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BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 44/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 11.05.1983 - 3 Ca 406/83
- LAG Düsseldorf, 09.11.1983 - 5 Sa 1069/83
- BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 44/84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56
Verwirkung - Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 44/84
Ein Recht verwirkt nur, wer mit dessen Erhebung so lange wartet, daß der Schuldner sich darauf einrichtet, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, und wenn die Erfüllung dem Schuldner nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 6, 165, 167 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; Urteil vom 1. August 1958 - 1 AZR 475/55 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Verwirkung). - BAG, 01.08.1958 - 1 AZR 475/55
Verwirkung - Zumutbarkeit der Leistung - Inanspruchnahme des Schuldners
Auszug aus BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 44/84
Ein Recht verwirkt nur, wer mit dessen Erhebung so lange wartet, daß der Schuldner sich darauf einrichtet, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, und wenn die Erfüllung dem Schuldner nicht mehr zugemutet werden kann (BAG 6, 165, 167 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung, zu III der Gründe; Urteil vom 1. August 1958 - 1 AZR 475/55 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Verwirkung).
- BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer …
Dieser könnte überhaupt nur noch dann eingreifen, wenn das Trägerunternehmen es versäumt hätte, eine solche Kürzungsbefugnis rechtzeitig und rückhaltlos auszuüben (vgl. auch Urteil des Senats vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 44/84 - EzA § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 105, zu V 1 der Gründe).